Kontaktadressen:
Die Anträge von Berechtigten mit Wohnsitz in den neuen Ländern sind bei folgenden Behörden zu stellen:
Brandenburg:
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Soziales Entschädigungsrecht
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt/Oder
Mecklenburg-Vorpommern:
Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
19048 Schwerin
Freistaat Sachsen:Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz
Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nebenstelle Dessau
Kühnauer Straße 161
06848 Dessau-Roßlau
(Postanschrift): Postfach 20 02 56
06003 Halle/Saale
Freistaat Thüringen:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung VII - Soziales
Postfach 10 02 55
98602 Meiningen
Wer in Berlin wohnt, wendet sich an das
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 31 09 29
10639 Berlin.
Für Berechtigte mit Wohnsitz in den alten Ländern
sind in der Regel die örtlichen Flüchtlings- und Vertriebenenämter zuständig.
Diese befinden sich im Allgemeinen bei der jeweiligen Kreis- oder Gemeindeverwaltung.
In einigen Ländern sind auch die Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien zuständig.
Betroffene, die ins Ausland verzogen sind, wenden sich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin
(Postanschrift s.o.).
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte
Anlage 5.
(Siehe pdf - Anhang)